Gratisaktie
Gratisaktie ist ein euphemistischer Begriff für Aktien, die bei nominellen Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln ausgegeben werden.
Sprachlich eng verwandt, aber nach deutschem Steuerrecht unterschiedlicher Behandlung sind Bonusaktien sowie die Stockdividende. Eine verwandte Transaktion ist der Aktiensplit.
Zweck
Die Ausgabe von Gratisaktien wird meist damit begründet, dass die Aktie durch eine kleinere Stückelung und den entsprechend niedrigeren Kurs – ähnlich einem Aktiensplit – besser handelbar sei.
Bilanzielle Wirkung
Gratisaktien werden den bisherigen Aktionären zugeteilt, wenn sich das gezeichnete Kapital einer Aktiengesellschaft durch Umwandlung von Rücklagen erhöht.
Diese Transaktion ist neutral in Bezug auf die Höhe des Eigenkapitals sowie auf die Unternehmensanteile der einzelnen Aktionäre und deren Wert. Rechtsgrundlage für die Ausgabe von Bonusaktien ist die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln gem. §§ 207–220 AktG.
Wirkung auf den Börsenkurs
Durch die Erhöhung der Aktienanzahl sinkt der Kurs der Aktie. Die erste Notierung des neuen Kurses wird zur Kenntlichmachung mit "ex Berichtigungsaktie" oder kurz "ex BA" gekennzeichnet.
Erhöht sich beispielsweise das gezeichnete Kapital um 20 %, so erhalten die bisherigen Aktionäre für jeweils 5 Aktien eine zusätzliche Aktie. Gleichzeitig verringert sich der Aktienkurs um ein Sechstel.